Frauenförderplan
der Fakultät für Mathematik und
Informatik
Die Fakultät für Mathematik und Informatik konkretisiert den
Frauenförderplan der FSU Jena vom 18.2.1997 wie folgt:
- Frauenanteil unter den
verschiedenen Studierenden- und Beschäftigtengruppen der Fakultät
sowie bei den Abschlüssen :
Tabelle
(Stand : November 2002)
In diesen Zahlen spiegeln sich zwei allgemeine Tendenzen wider:
- der Frauenanteil nimmt
an deutschen Hochschulen mit zunehmender
Qualifikationsstufe stark ab
- nur wenige Schülerinnen beginnen ein Mathematik- oder Informatikstudium
Unabhängig von obigen Zahlen wird das Arbeitsklima von den an der Fakultät
tätigen Frauen als sehr gut
eingeschätzt. Bei auftretenden Problemen im Zusammenhang mit familiären
Belastungen gibt es an der Fakultät große Bereitschaft zur Unterstützung
durch individuelle Lösungen.
Die Fakultät für Mathematik und Informatik geht davon aus, daß es keine
grundsätzlichen Unterschiede in der Eignung von Männern und Frauen für
Mathematik und Informatik gibt, und strebt deshalb an, das Begabtenpotential
von Männern und Frauen gleichmäßiger auszuschöpfen. Im Rahmen ihrer
Möglichkeiten versucht die Fakultät, den beiden in Punkt 1 aufgeführten
Tendenzen entgegenzuwirken, mit dem Ziel der Erhöhung des Frauenanteils an
der Fakultät, insbesondere bei den StudentInnen, wissenschaftlichen
MitarbeiterInnen und ProfessorInnen. Es wird angestrebt, den Frauenanteil
jeder Qualifikationsstufe dem der vorhergehenden Stufe anzugleichen.
Die Fakultät stellt sich folgende
Teilziele:
- (a)
- konsequente Einhaltung des Prinzips der Gleichberechtigung an der
Fakultät
- (b)
- Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Studium
(für Frauen und
Männer)
- (c)
- gründliche Prüfung aller eingehenden Bewerbungen von
Frauen auf zu besetzende Stellen aller Art im Einflußbereich der Fakultät
- (d)
- Gewinnung begabter Schülerinnen für ein Studium an unserer
Fakultät
Als Beitrag zur Realisierung der in Punkt 2 aufgeführten Ziele beschließt
die Fakultät folgende Maßnahmen:
- (a)
- Die Fakultät ermöglicht in begründeten Fällen eine Beurlaubung
oder eine von der Regelarbeitszeit abweichende Gestaltung der Arbeitszeit
wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen
unter Beachtung der dienstlichen Belange und geltenden
Arbeitszeitregelungen.
Außergewöhnlich hohe familiäre Belastungen werden bei der Bemessung von
Qualifikationszeiten nach Möglichkeit berücksichtigt.
Die Fakultät unterstützt den Wiedereinstieg nach längerer Pause
(Kindererziehungszeit). Frauen, die ein Kontakt- oder
Wiedereinstiegsstipendium in Anspruch genommen haben, wird nach Möglichkeit
im unmittelbaren Anschluß daran eine geeignete Qualifikationsstelle zur
Verfügung gestellt.
- (b)
- Auf Antrag von Studierenden mit Kind(ern) werden wichtige
Lehrveranstaltungen und Klausuren an der Fakultät nicht nach 16 Uhr und nicht
an Wochenenden angesetzt. Der Prüfungsausschuß der Fakultät prüft auf
Antrag von Studierenden, ob wegen besonderer familiärer Belastungen
Sonderstudienpläne in Anspruch genommen werden können und erstellt diese
gegebenenfalls. Insbesondere werden nach Möglichkeit Sonderregelungen
bezüglich Fristen für Prüfungen und Leistungsnachweise eingeräumt.
- (c)
- Bei allen Stellenausschreibungen im Einflußbereich der Fakultät
(einschließlich Stipendien) wird die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät
vor der
Durchführung persönlicher Gespräche mit den Bewerbern über die Anzahl
eingegangener Bewerbungen, die Anzahl von Bewerbungen durch Frauen und
über die Gründe der
Ablehnung (bei Frauen, die nicht in die engere Wahl kommen) informiert.
Sie hat das Recht, die Bewerbungsunterlagen
einzusehen und an Gesprächen mit den Bewerbern teilzunehmen.
Weiterhin wird die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät in jedem
Semester über den Frauenanteil bei den studentischen Hilfskräften
an den einzelnen Lehrstühlen informiert.
In Problemfällen ist die Ablehnung von Studentinnen zu begründen.
- (d)
- Bei Bewerbungen von Frauen auf Stellen im wissenschaftlichen
Bereich wird der in den Richtlinien zur Förderung der Gleichstellung der FSU
verankerte Grundsatz, daß bei der Eignungsbeurteilung familiär bedingte
Unterbrechungen der Berufstätigkeit sowie Teilzeitarbeit als zusätzliche
Belastung nicht nachteilig zu bewerten sind, konsequent befolgt. Bei der Auswertung
der eingehenden Bewerbungen werden ein durch Geburt und Erziehung von Kindern
im
Vergleich zu anderen Bewerbern höheres Lebensalter und eine geringere
Mobilität nicht zu Ungunsten von Bewerberinnen gewertet. Über diese Regelung
werden Gutachter gegebenenfalls informiert.
- (e)
- Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät
oder ihre Stellvertreterin hat das
Recht, an allen Sitzungen des Fakultätsrates beratend teilzunehmen und
ihr Aufgabengebiet betreffende Anträge einzubringen.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät
oder ihre Stellvertreterin wird an
allen Berufungskommissionen mit beratender Stimme beteiligt.
- (f)
- Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät
hält Informationen zu speziellen
Förderprogrammen für Frauen bereit. Bei Problemen im Sinne von Absatz (g)
kann sie gegebenenfalls vermittelnd wirksam werden. Ein Hinweis auf die
Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät
ist in der WWW-Seite der Fakultät enthalten.
- (g)
- Wenn an der Fakultät konkrete Probleme im Zusammenhang mit dem
Prinzip der Gleichberechtigung oder der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
auftreten (auch solche, die nicht in den vorhergehenden Abschnitten erfaßt
sind) so wird die Fakultät die/den Betroffene(n) bei der Lösung des
Problems wirkungsvoll unterstützen, gegebenenfalls schnell, unbürokratisch
und in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Universität.
- (h)
- Die Fakultät bemüht sich, Schülerinformationsveranstaltungen und
Schülerinformationsmaterial so
zu gestalten, daß sich auch Schülerinnen angesprochen fühlen. Das Anliegen,
mehr Schülerinnen für ein Studium an unserer Fakultät zu interessieren,
soll auch in der Lehreraus- und -weiterbildung zum Ausdruck kommen.
Dieser Plan gilt ab sofort. Seine Realisierung wird in jährlichem Abstand im
Fakultätsrat ausgewertet. Der Plan wird nach jeweils zwei Jahren der aktuellen
Entwicklung angepaßt und nach vier Jahren nötigenfalls
durch einen neuen Plan ersetzt.
Dr. Claudia Leopold
Jena, 25. Juni 1997
Dieser Plan wurde vom Fakultätsrat in seiner Sitzung am 17. November
1999 diskutiert und für weitere 2 Jahre bestätigt.
Dr. Dorothee D. Haroske
Dieser Plan wurde vom Fakultätsrat in seiner Sitzung am 12. Dezember
2001 diskutiert und - antragsgemäß - zunächst für ein weiteres Jahr bestätigt. Da im nächsten
Jahr hochschulpolitische Entscheidungen erwartet werden, die Auswirkungen
auf den derzeitigen Frauenförderplan haben könnten, erscheint eine
Überarbeitung momentan nicht sinnvoll.
Dr. Dorothee D. Haroske
Dieser Plan wurde vom Fakultätsrat in seiner Sitzung am 11. Dezember
2002 diskutiert und für die nächsten zwei Jahre bestätigt.
Die bereits im Jahr 2002 erwarteten hochschulpolitischen Entscheidungen (mit
Auswirkungen auf den derzeitigen Frauenförderplan) sind bisher nicht
umgesetzt worden, auch ist kein definitiver Termin dafür absehbar. Sollten
sich gravierende Änderungen vor Ablauf der zwei Jahre als notwendig
erweisen,
wird sich der Fakultätsrat mit einem entsprechenden Änderungsantrag
befassen.
Dr. Dorothee D. Haroske
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Dr. D.D. Haroske;
2003-04-01