Frauenförderplan
der Fakultät für Mathematik und Informatik


Bestandsaufnahme Zielsetzung Maßnahmen Geltungsdauer

Die Fakultät für Mathematik und Informatik konkretisiert den Frauenförderplan der FSU Jena vom 18.2.1997 wie folgt:

1. Bestandsaufnahme

Frauenanteil unter den verschiedenen Studierenden- und Beschäftigtengruppen der Fakultät sowie bei den Abschlüssen :

Tabelle   (Stand : November 2002)


In diesen Zahlen spiegeln sich zwei allgemeine Tendenzen wider:

Unabhängig von obigen Zahlen wird das Arbeitsklima von den an der Fakultät tätigen Frauen als sehr gut eingeschätzt. Bei auftretenden Problemen im Zusammenhang mit familiären Belastungen gibt es an der Fakultät große Bereitschaft zur Unterstützung durch individuelle Lösungen.

2. Zielsetzung

Die Fakultät für Mathematik und Informatik geht davon aus, daß es keine grundsätzlichen Unterschiede in der Eignung von Männern und Frauen für Mathematik und Informatik gibt, und strebt deshalb an, das Begabtenpotential von Männern und Frauen gleichmäßiger auszuschöpfen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten versucht die Fakultät, den beiden in Punkt 1 aufgeführten Tendenzen entgegenzuwirken, mit dem Ziel der Erhöhung des Frauenanteils an der Fakultät, insbesondere bei den StudentInnen, wissenschaftlichen MitarbeiterInnen und ProfessorInnen. Es wird angestrebt, den Frauenanteil jeder Qualifikationsstufe dem der vorhergehenden Stufe anzugleichen. Die Fakultät stellt sich folgende Teilziele:

(a)
konsequente Einhaltung des Prinzips der Gleichberechtigung an der Fakultät
(b)
Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Studium (für Frauen und Männer)
(c)
gründliche Prüfung aller eingehenden Bewerbungen von Frauen auf zu besetzende Stellen aller Art im Einflußbereich der Fakultät
(d)
Gewinnung begabter Schülerinnen für ein Studium an unserer Fakultät

3. Maßnahmen

Als Beitrag zur Realisierung der in Punkt 2 aufgeführten Ziele beschließt die Fakultät folgende Maßnahmen:

(a)
Die Fakultät ermöglicht in begründeten Fällen eine Beurlaubung oder eine von der Regelarbeitszeit abweichende Gestaltung der Arbeitszeit wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen unter Beachtung der dienstlichen Belange und geltenden Arbeitszeitregelungen.
Außergewöhnlich hohe familiäre Belastungen werden bei der Bemessung von Qualifikationszeiten nach Möglichkeit berücksichtigt.
Die Fakultät unterstützt den Wiedereinstieg nach längerer Pause (Kindererziehungszeit). Frauen, die ein Kontakt- oder Wiedereinstiegsstipendium in Anspruch genommen haben, wird nach Möglichkeit im unmittelbaren Anschluß daran eine geeignete Qualifikationsstelle zur Verfügung gestellt.
(b)
Auf Antrag von Studierenden mit Kind(ern) werden wichtige Lehrveranstaltungen und Klausuren an der Fakultät nicht nach 16 Uhr und nicht an Wochenenden angesetzt. Der Prüfungsausschuß der Fakultät prüft auf Antrag von Studierenden, ob wegen besonderer familiärer Belastungen Sonderstudienpläne in Anspruch genommen werden können und erstellt diese gegebenenfalls. Insbesondere werden nach Möglichkeit Sonderregelungen bezüglich Fristen für Prüfungen und Leistungsnachweise eingeräumt.
(c)
Bei allen Stellenausschreibungen im Einflußbereich der Fakultät (einschließlich Stipendien) wird die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät vor der Durchführung persönlicher Gespräche mit den Bewerbern über die Anzahl eingegangener Bewerbungen, die Anzahl von Bewerbungen durch Frauen und über die Gründe der Ablehnung (bei Frauen, die nicht in die engere Wahl kommen) informiert. Sie hat das Recht, die Bewerbungsunterlagen einzusehen und an Gesprächen mit den Bewerbern teilzunehmen.

Weiterhin wird die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät in jedem Semester über den Frauenanteil bei den studentischen Hilfskräften an den einzelnen Lehrstühlen informiert. In Problemfällen ist die Ablehnung von Studentinnen zu begründen.

(d)
Bei Bewerbungen von Frauen auf Stellen im wissenschaftlichen Bereich wird der in den Richtlinien zur Förderung der Gleichstellung der FSU verankerte Grundsatz, daß bei der Eignungsbeurteilung familiär bedingte Unterbrechungen der Berufstätigkeit sowie Teilzeitarbeit als zusätzliche Belastung nicht nachteilig zu bewerten sind, konsequent befolgt. Bei der Auswertung der eingehenden Bewerbungen werden ein durch Geburt und Erziehung von Kindern im Vergleich zu anderen Bewerbern höheres Lebensalter und eine geringere Mobilität nicht zu Ungunsten von Bewerberinnen gewertet. Über diese Regelung werden Gutachter gegebenenfalls informiert.
(e)
Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät oder ihre Stellvertreterin hat das Recht, an allen Sitzungen des Fakultätsrates beratend teilzunehmen und ihr Aufgabengebiet betreffende Anträge einzubringen. Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät oder ihre Stellvertreterin wird an allen Berufungskommissionen mit beratender Stimme beteiligt.
(f)
Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät hält Informationen zu speziellen Förderprogrammen für Frauen bereit. Bei Problemen im Sinne von Absatz (g) kann sie gegebenenfalls vermittelnd wirksam werden. Ein Hinweis auf die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät ist in der WWW-Seite der Fakultät enthalten.
(g)
Wenn an der Fakultät konkrete Probleme im Zusammenhang mit dem Prinzip der Gleichberechtigung oder der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auftreten (auch solche, die nicht in den vorhergehenden Abschnitten erfaßt sind) so wird die Fakultät die/den Betroffene(n) bei der Lösung des Problems wirkungsvoll unterstützen, gegebenenfalls schnell, unbürokratisch und in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Universität.
(h)
Die Fakultät bemüht sich, Schülerinformationsveranstaltungen und Schülerinformationsmaterial so zu gestalten, daß sich auch Schülerinnen angesprochen fühlen. Das Anliegen, mehr Schülerinnen für ein Studium an unserer Fakultät zu interessieren, soll auch in der Lehreraus- und -weiterbildung zum Ausdruck kommen.

4. Geltungsdauer und Auswertung

Dieser Plan gilt ab sofort. Seine Realisierung wird in jährlichem Abstand im Fakultätsrat ausgewertet. Der Plan wird nach jeweils zwei Jahren der aktuellen Entwicklung angepaßt und nach vier Jahren nötigenfalls durch einen neuen Plan ersetzt.

Dr. Claudia Leopold

Jena, 25. Juni 1997

Dieser Plan wurde vom Fakultätsrat in seiner Sitzung am 17. November 1999 diskutiert und für weitere 2 Jahre bestätigt.

Dr. Dorothee D. Haroske

Dieser Plan wurde vom Fakultätsrat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2001 diskutiert und - antragsgemäß - zunächst für ein weiteres Jahr bestätigt. Da im nächsten Jahr hochschulpolitische Entscheidungen erwartet werden, die Auswirkungen auf den derzeitigen Frauenförderplan haben könnten, erscheint eine Überarbeitung momentan nicht sinnvoll.

Dr. Dorothee D. Haroske

Dieser Plan wurde vom Fakultätsrat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2002 diskutiert und für die nächsten zwei Jahre bestätigt. Die bereits im Jahr 2002 erwarteten hochschulpolitischen Entscheidungen (mit Auswirkungen auf den derzeitigen Frauenförderplan) sind bisher nicht umgesetzt worden, auch ist kein definitiver Termin dafür absehbar. Sollten sich gravierende Änderungen vor Ablauf der zwei Jahre als notwendig erweisen, wird sich der Fakultätsrat mit einem entsprechenden Änderungsantrag befassen.

Dr. Dorothee D. Haroske


Zurück | Home | Suche | Kommentare | Hilfe | Besuche
Dr. D.D. Haroske; 2003-04-01